Ich behandle alle psychischen Beschwerden, die entsprechend dem ICD-10- Schlüssel als Störungen diagnostiziert werden können, jedoch nur bei jugendlichen und erwachsenen Patienten.
Das Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche bzw. ältere Kinder ab 12 Jahren.
Für jüngere Kinder ist das Praxiskonzept leider nicht ausgelegt.
Bei Jugendlichen wird der "Veränderungsdruck" oft durch andere (Eltern, Schule) vermittelt.
Eine Behandlung kann aber nur sinnvoll sein, wenn der Patient selbst die Verantwortung für seine/ihre Therapie übernimmt und nicht nur zu den Terminen kommt, weil es "die Erwachsenen" so wollen.
So ist es für eine erfolgreichen Behandlungsverlauf nicht nur wichtig, dass die "Chemie" zum Therapeuten stimmt, sondern auch dass der/die Jugendliche eigene Veränderungsziele entwickelt.
Da die Probleme und „Störungen“ in der Regel in einem bestimmten Kontext (Familie, Schule, Clique) besonders auftreten, ist
je nach Alter und Problematik der Einbezug von Bezugspersonen (Eltern, Schule, Jugendhelfer) notwendig.
Abrechnung
Seit 01.10.2016 kann ich als Vertragsbehandler mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Abrechnung über private Krankenversicherungen ist in der Regel problemlos.
Der Umfang der Kostenübernahme psychotherapeutischer Behandlungsstunden ist je nach Vertragsart (siehe Police) festgelegt.
Generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Indikation über eine entsprechende
Diagnosestellung und Behandlungsplanung (Gutachten).
Probatorik
Die „probatorischen Sitzungen“ (Maximal 6 bei Erwachsenen /4 bei Kindern und Jugendlichen ) dienen der Klärung :
Ob der Therapeut aus Sicht des Patienten geeignet und ein Vertrauensaufbau möglich ist, „die Chemie stimmt“.
Von Diagnose und Differentialdiagnose, sowie der Erstellung eines Störungsmodells und eines Behandlungsplanes. Beides wird am Abschluss der Probatorik mit dem Patienten besprochen.
Ob die beabsichtigte Therapie bei den vorliegenden Beschwerden aus Sicht des Psychothera-peuten erfolgsversprechend ist und wenn ja, ob eine Kurzzeitbehandlung oder Langzeittherapie sinnvoll ist.
Wichtig: Zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung ist immer ein ärztliches Konsil (Hausarzt) notwendig, welches bescheinigen muss, dass die Beschwerden keine organischen Ursachen haben und daher die Durchführung einer Psychotherapie indiziert ist.
Vertragliche Vereinbarung
Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung muss beiderseits ein Therapievertrag
unterschrieben werden, in dem vor allem Inhalte der therapeutischen Schweigepflicht, Details
zur Abrechnung und zur rechtzeitigen Terminabsage bzw. Bedingungen für ein „Ausfallhonorar“
aufgeführt werden.