Behandlungsschwerpunkte

Ich behandle alle psychischen Beschwerden, die entsprechend dem ICD-10- Schlüssel als Störungen diagnostiziert werden können, jedoch nur bei jugendlichen und erwachsenen Patienten.

  • Depressive Störungen
  • Anpassungsstörungen
  • Traumastörungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Verhaltens- und emotionale Störungen in der Kindheit und Jugend (u.a. Ticstörung, Enuresis, Enkopresis, Trichotillomanie)
  • Impulskontrollstörungen
  • Hyperkinetische Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens


Therapie bei Jugendlichen

Das Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche bzw. ältere Kinder ab 12 Jahren.

Für jüngere Kinder ist das Praxiskonzept leider nicht ausgelegt. 

Bei  Jugendlichen wird der "Veränderungsdruck" oft durch andere (Eltern, Schule) vermittelt.

Eine Behandlung kann aber nur sinnvoll sein, wenn der Patient selbst die Verantwortung für seine/ihre Therapie übernimmt und nicht nur zu den Terminen kommt, weil es "die Erwachsenen" so wollen. 

So ist es für eine erfolgreichen Behandlungsverlauf nicht nur wichtig, dass die "Chemie" zum Therapeuten stimmt, sondern auch dass der/die Jugendliche eigene Veränderungsziele entwickelt.

Da die Probleme und „Störungen“ in der Regel in einem bestimmten Kontext (Familie, Schule, Clique) besonders auftreten, ist je nach Alter und Problematik der Einbezug von Bezugspersonen (Eltern, Schule, Jugendhelfer) notwendig.



Formales

Abrechnung

Seit 01.10.2016 kann ich als Vertragsbehandler mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Abrechnung über private Krankenversicherungen ist in der Regel problemlos.

Der Umfang der Kostenübernahme psychotherapeutischer Behandlungsstunden ist je nach  Vertragsart (siehe Police) festgelegt.

Generelle Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die Indikation über eine entsprechende

Diagnosestellung und Behandlungsplanung (Gutachten).

 

Probatorik

Die „probatorischen Sitzungen“  (Maximal 6 bei Erwachsenen /4 bei Kindern und Jugendlichen ) dienen der Klärung :

  • Ob der Therapeut aus Sicht des Patienten geeignet und ein Vertrauensaufbau möglich ist, die Chemie stimmt“.

  • Von Diagnose und Differentialdiagnose, sowie der Erstellung eines Störungsmodells und eines Behandlungsplanes.  Beides wird am Abschluss der Probatorik mit dem Patienten besprochen.

  • Ob die beabsichtigte Therapie bei den vorliegenden Beschwerden aus Sicht des Psychothera-peuten erfolgsversprechend ist und wenn ja, ob eine Kurzzeitbehandlung oder Langzeittherapie sinnvoll ist.

Wichtig: Zur Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung ist immer ein ärztliches Konsil    (Hausarzt) notwendig, welches bescheinigen muss, dass die Beschwerden keine organischen Ursachen haben und daher die Durchführung einer Psychotherapie indiziert ist.

 

Vertragliche Vereinbarung

Vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung muss beiderseits ein Therapievertrag

unterschrieben werden, in dem vor allem Inhalte der therapeutischen Schweigepflicht, Details

zur Abrechnung und zur rechtzeitigen Terminabsage bzw. Bedingungen für ein „Ausfallhonorar“

aufgeführt werden.


IMPRESSUM

Dipl.-Psych. Frank Zimmermann

Wilhelminenstraße 57

64285 Darmstadt

Tel.: 06151-6018811

E-Mail: fz@praxis-frankzimmermann.de

www.praxis-frankzimmermann.de

 

DATENSCHUTZ

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Als  Approbierter Psychologischer Psychotherapeut und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut bin ich Mitglied in folgenden Psychotherapeutenkammern, deren Berufsordnung ich unterliege:


Landeskammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hessen

Frankfurter Str. 8

65189 Wiesbaden

Tel.: 0611-531680

www.post(at)ptk-hessen.de


Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder-und Jugendlichentherapeuten

Postfach151506

80049 München

Tel.: 089-515555-0

www. ptk-bayern.de

 

 

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© Frank Zimmermann, 2015